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IBRRS 2017, 2174; IMRRS 2017, 0886
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Sachverständige
Sachverständiger befangen: Ablehnung binnen zwei Wochen!
OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2017 - 7 W 16/17
1. Auch ein Gerichtssachverständiger, der vorgerichtlich eine Partei zu beraten hat, muss binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung des Beschlusses über die Ernennung abgelehnt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Ablehnung gem. § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur zulässig, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er ohne sein Verschulden verhindert war, den Ablehnungsgrund früher geltend zu machen.*)
2. Gesichtspunkte, die eine gewisse Parteinähe eines Gutachters begründen könnten, sind jedoch bei der Beweiswürdigung zu beachten und könnten hierbei in Zweifelsfällen besonderes Gewicht erhalten.*)
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