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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2425; IMRRS 2017, 0986
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Aufnahme der Lebensgefährtin ist kein Kündigungsgrund!
LG Berlin, Beschluss vom 16.05.2017 - 67 S 119/17
Bei einem langjährig unbeanstandet geführten Wohnraummietverhältnis ist der Vermieter weder zum Ausspruch einer außerordentlichen noch einer ordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter seine Lebensgefährtin in die Mietsache aufnimmt, ohne zuvor beim Vermieter um die Genehmigung der teilweisen (Dritt-)Überlassung nachgesucht oder die Aufnahme angezeigt zu haben.*)
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