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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2453
Mit Beitrag
Bauvertrag
Mengenrisiko übernommen: Kein Ausgleichsanspruch bei massiver Massenmehrung!
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2017 - 22 U 141/13
Vereinbaren die Parteien eines Pauschalpreisvertrags (individualvertraglich), dass der Auftragnehmer die Statikunterlagen geprüft hat und der Auftraggeber für danach vorhersehbare Mehrkosten nicht aufkommen wird, steht dem Auftragnehmer kein Anspruch auf Mehrvergütung oder wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage zu, wenn es aufgrund der Anforderungen des Prüfstatikers zu erheblichen Planungsmehrkosten, massiven Massenmehrungen und einer Bauzeitverlängerung kommt.
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