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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2532; VPRRS 2017, 0228
Mit Beitrag
Vergabe
Erhöhte technische Risiken: Keine Losaufteilung erforderlich!
VK Bund, Beschluss vom 06.12.2016 - VK 1-118/16
Technische Gründe, die ausnahmsweise den Verzicht auf eine Losaufteilung gestatten, sind dann gegeben, wenn bei einer losweisen Ausschreibung das Risiko besteht, dass der Auftraggeber Teilleistungen erhält, die zwar jeweils ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen.