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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2641; IMRRS 2017, 1072
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Wohnraummiete
Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung ist keine Mietsicherheit
BGH, Urteil vom 14.06.2017 - VIII ZR 76/16
Bei einer notariell beurkundeten Unterwerfung des Mieters unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen der laufenden Mieten (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) handelt es sich nicht um eine Sicherheit im Sinne von § 551 Abs. 1, 4, § 232 BGB. Der Umstand, dass der Wohnraummieter bereits eine Kaution von drei Monatsmieten geleistet hat, führt daher nicht zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung.*)