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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2659; IMRRS 2017, 1084
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Beschluss ist so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird!
LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2017 - 25 S 52/16
Ein Beschluss der Eigentümerversammlung (hier: zu einer Sonderumlage) ist so lange als gültig zu behandeln, bis er durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt wird. Erst das rechtskräftige (nicht ein nur für vorläufig vollstreckbar erklärtes) Urteil beendet die Bindungswirkung.
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