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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2668; IMRRS 2017, 1093
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Gewerberaummiete
Änderung der Heizkostenabrechnung: Nur nach Ankündigung und für die Zukunft!
OLG Hamburg, Urteil vom 24.05.2017 - 8 U 41/16
Eine von der mietvertraglichen Vereinbarung einer Heizkostenpauschale abweichende Abrechnung auf der Grundlage des Flächenanteils ist erst nach entsprechender Ankündigung für die nachfolgende Abrechnungsperiode, nicht aber für die Vergangenheit zulässig.
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