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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2811
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Zahlungsbürgschaft gestellt: Keine zusätzliche Sicherheit nach § 648a BGB?
KG, Urteil vom 20.12.2016 - 7 U 123/15
1. § 648a Abs. 1 BGB gewährt dem Auftragnehmer auch im Rahmen eines VOB-Vertrags einen Anspruch auf Sicherheitsleistung in Höhe der vereinbarten und noch nicht gezahlten Vergütung.
2. Will der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vereinbarte Vergütung erlangen, muss er diese schlüssig darlegen.
3. Einen Anspruch auf Sicherheit gemäß § 648a BGB kann der Auftragnehmer aber nur für solche Forderungen verlangen, für die nicht schon eine Sicherheit bestellt wurde.
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