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IBRRS 2017, 2819; IMRRS 2017, 1165
Wohnraummiete
Rauchmelder im Mehrfamilienhaus: Einbau aus einer Hand ist zu dulden!
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 27.02.2017 - 44 C 1243/16
1. Das Anbringen von Rauchwarnmeldern ist eine von den Mietern zu duldende Modernisierungsmaßnahme. Dies gilt selbst dann, wenn die Mieter ihre Wohnung bereits selbst mit Rauchwarnmeldern versehen haben.
2. Soll ein Mehrfamilienhaus durch den Vermieter einheitlich mit Geräten ausgestattet werden, damit Einbau und spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude in einer Hand liegen, wird dadurch ein deutlich höheres Maß an Sicherheit gewährleistet.
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