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IBRRS 2017, 2827; IMRRS 2017, 1172
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Tiefgarage dient als Schutzraum: Alle Eigentümer tragen Betriebskosten!
LG München I, Beschluss vom 07.02.2017 - 1 S 8801/16 WEG
Besagt der klare Wortlaut der Teilungserklärung, dass eine gesonderte Abrechnung nur den Teil der Tiefgarage betrifft, der als Schutzraum umgebaut wird, ist dies so zu verstehen, dass die Betriebs- und Unterhaltskosten dieses Teils der Tiefgarage auf alle Eigentümer zu verteilen sind, also auch diejenigen, die nicht Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes sind.
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