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IBRRS 2017, 3218; IMRRS 2017, 1333
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Rollstuhlrampe: Bauliche Alternativen sind darzulegen!
AG München, Urteil vom 05.07.2017 - 482 C 26378/16 WEG
1. Werden Beschlüsse auf einer unzureichenden oder fehlerhaften Entscheidungsgrundlage gefasst, so stellt dies eine eigene Kategorie von Anfechtungsgründen dar; solche Beschlüsse sind anfechtbar.
2. Geht es um den Anbau einer Rollstuhlrampe, so sind den Eigentümern rechtzeitig vor Beschlussfassung mögliche bauliche Alternativen darzustellen, widrigenfalls der Beschluss mangels ausreichender Entscheidungsgrundlage bzw. Tatsachengrundlage anfechtbar ist.
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