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IBRRS 2017, 3223
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Aufhebung eines Wirtschaftswegs: Betroffene Landwirte sind anzuhören!
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.08.2017 - 1 C 11077/17
1. Soll die Festsetzung eines Wirtschaftsweges durch einen Flurbereinigungsplan aufgehoben werden, müssen die Interessen der durch die Festsetzungen des Flurbereinigungsplans begünstigten und von der streitigen Maßnahme betroffenen Landwirte ermittelt werden.*)
2. Grundsätzlich kann auch eine mündliche Anhörung der Betroffenen bzw. eine telefonische Befragung einer sachkundigen Person ausreichend sein.*)
3. Allerdings müssen die angehörte bzw. telefonisch zu Rate gezogene Person sowie Zeit, Ort und Inhalt der mündlichen Anhörung bzw. der telefonischen Befragung mit einem Aktenvermerk dokumentiert werden.*)
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