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IBRRS 2017, 3235
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Schweißarbeiten im Dachbereich: Architekt muss auf Brandposten achten!
OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.04.2017 - 19 U 17/15
1. Bei im Dachbereich zu verrichtenden Schweißarbeiten besteht stets eine erhöhte Brandgefahr, weil diese in unmittelbarer Nähe zu brennbaren Materialien - nämlich der Holzunterkonstruktion sowie der Dachpappe- und Bitumenbahnen - durchgeführt werden.
2. In Anbetracht der besonderen Gefährlichkeit von Schweißarbeiten im Dachbereich sind ergänzende Sicherheitsmaßnahmen zum Verhindern einer Brandentstehung zu treffen.
3. Da Schweißarbeiten im Dachbereich einen gleichermaßen kritischen wie fehlerträchtigen Bauabschnitt darstellen, trifft den bauleitenden Architekten eine gesteigerten Überwachungspflicht.
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