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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3311
Mit Beitrag
Bauprodukte
Wann muss eine verbleibende Herkunftstäuschung hingenommen werden?
BGH, Urteil vom 14.09.2017 - I ZR 2/16
Im Falle der nachschaffenden Übernahme unter Verwendung einer dem Stand der Technik entsprechenden angemessenen technischen Lösung kann eine verbleibende Herkunftstäuschung hinzunehmen sein, wenn der Nachahmer die ihm zumutbaren Maßnahmen trifft, um einer Herkunftstäuschung entgegenzuwirken.*)
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