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IBRRS 2017, 3420; IMRRS 2017, 1429
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Wohnungseigentum
500 Euro Beiratsentschädigung ist unwirksam!
AG München, Urteil vom 01.02.2017 - 481 C 15463/16 WEG
1. Verwaltungsbeiratsmitglieder werden unentgeltlich tätig und erhalten nur einen dem tatsächlichen Aufwand entsprechenden oder pauschalierten Aufwendungsersatz. Letzterer beträgt üblicherweise ca. 100 Euro.
2. Ein Beschluss, nach dem die Beiratsmitglieder mit 500 Euro jährlich entlohnt werden, weil sie einen besonders hohen zeitlichen Aufwand tätigen müssen, ist unwirksam. Er verkennt gerade, dass die Beiratstätigkeit - egal wie zeitaufwändig - unentgeltlich ist und nur finanzielle Aufwendungen erstattet werden.
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