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IBRRS 2017, 3460; IMRRS 2017, 1437
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Wohnraummiete
Mietpreisbremse: Nachträgliche Veröffentlichung der VO-Begründung heilt Mangel nicht
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 09.10.2017 - 316 C 206/17
1. Die Hamburger Mietpreisbremsenverordnung ist auch nach Veröffentlichung der Begründung aus der Senatsdrucksache weiterhin unwirksam.
2. Diese nachträglich veröffentlichte Begründung führt zu keiner rückwirkenden Heilung des Begründungsmangels.
3. Der ursprüngliche Begründungsmangel kann im Übrigen auch nicht mit ec-nunc Wirkung geheilt werden.
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