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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3488; IMRRS 2017, 1452
Allgemeines Zivilrecht
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Wann beruhen zwei Ansprüche auf "demselben Grund"?
BGH, Urteil vom 27.09.2017 - VIII ZR 99/16
Zwei Ansprüche beruhen auf "demselben Grund" im Sinne von § 213 BGB, wenn sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt abgeleitet sind, der die Grundlage für das Entstehen der beiden Ansprüche darstellt; der Anspruchsgrund muss "im Kern" identisch sein. Hieran fehlt es im Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen einerseits und Ansprüchen aus einer daneben abgeschlossenen (Haltbarkeits-)Garantie andererseits (Fortführung Senatsurteil vom 29.04.2015 - VIII ZR 180/14, BGHZ 205, 151 = IBRRS 2015, 1806 = IMRRS 2015, 1522).*)
