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IBRRS 2017, 3497; IMRRS 2017, 1459; IVRRS 2017, 0571
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Feststellungen ohne Bedeutung: Selbständiges Beweisverfahren unzulässig!
VGH Bayern, Beschluss vom 10.10.2017 - 15 C 14.1592
1. Ein selbständiges Beweisverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Einholung des Sachverständigenbeweises hat.
2. Am rechtlichen Interesse fehlt es, wenn die vom Sachverständigen zu treffenden Feststellungen für die Rechtsbeziehungen der Beteiligten offenkundig ohne Bedeutung sind.
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