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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3505
Öffentliches Baurecht
Volltext
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Rettungswege müssen gefahrfrei benutzbar sein!
VGH Bayern, Beschluss vom 11.10.2017 - 15 CS 17.1055
Der (Landes-) Gesetzgeber hat durch die Schaffung und nachträgliche Anpassung von Regelungen im Bauordnungsrecht, die die Rauch- und Brandfreiheit eines als Rettungsweg fungierenden Treppenraums gewährleisten sollen (Art. 33 Abs. 4 – 6 BayBO), den spezifischen Gefahrbegriff des Art. 54 Abs. 4 BayBO hinsichtlich der Sicherung der gefahrfreien Benutzbarkeit eines Rettungswegs konkretisiert.*)
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