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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3633; IMRRS 2017, 1503
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Vermieter ist zur vollumfänglichen Belegvorlage verpflichtet!
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 01.08.2017 - 40 C 330/17
1. Gewährt der Vermieter keine Belegeinsicht oder legt die fehlenden Belege nicht vor, steht den Mietern ein Zurückbehaltungsrecht zu.
2. Werden außergerichtlich durch Anwälte unberechtigte Forderungen geltend gemacht, können diese Schadensersatzanspruch begründen.
3. Ein Verschulden des Vermieters bezüglich des Mäuseproblems ist nicht erforderlich; gleichwohl muss dieser unverzüglich tätig werden, um den auch wiederkehrenden (Mäuse-)Mangel zu beseitigen.