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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3652; IMRRS 2017, 1516
Wohnungseigentum
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Wohnungseigentümer darf Verwalterunterlagen einsehen!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.01.2017 - 2-13 S 48/16
1. Wohnungseigentümer haben grundsätzlich gemäß §§ 675, 666 BGB in Verbindung mit dem Verwaltervertrag einen Anspruch gegen den Verwalter auf Gewährung von Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen.
2. Dieses Einsichtsrecht unterliegt keinen weiteren Voraussetzungen. Nur das Verbot des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot (§ 226 BGB) begrenzen das Einsichtsrecht.
3. Ein Wohnungseigentümer kann grundsätzlich auch wiederholt Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nehmen.
4. Beschlüsse, die gefasst werden, ohne einem Eigentümer zuvor Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, widersprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.
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