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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3740; IMRRS 2017, 1559; IVRRS 2017, 0615
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Bauvertrag
Auftragnehmer kann Mängelbeseitigung verweigern: Auftraggeber darf Geld einbehalten!
KG, Urteil vom 20.10.2016 - 27 U 84/15
1. Auch dann, wenn der Unternehmer keine Mängelbeseitigungsarbeiten durchführen muss und hiermit auch nicht in Verzug gesetzt werden kann, kann der Besteller bei Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung einbehalten, wenn der Unternehmer seinen vollen Werklohn einklagt.
2. Ein Teilurteil ist bei einem einheitlichen Anspruch (Saldoklage) nur dann zulässig, wenn der Sachverhalt sich von den übrigen Rechtspositionen abgrenzen lässt und von einer Entscheidung über den restlichen Verfahrensgegenstand unabhängig ist, wobei dies eine Entscheidungsreife des abgetrennten Anspruchs voraussetzt.