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IBRRS 2017, 3830
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Bauvertrag
Keine Zusatzvergütung ohne Zusatzauftrag!
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2014 - 13 U 69/13
1. Auftragslos erbrachte Leistungen werden nur dann vergütet, wenn ihre Ausführung technisch notwendig war.
2. Ein Anspruch auf Vergütung auftragslos erbrachter Zusatzleistungen setzt im VOB-Vertrag eine unverzügliche Anzeige voraus.
3. Die Regelung des § 2 Abs. 8 VOB/B hält einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle insofern nicht Stand, als dort die Anwendung der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) ausgeschlossen wird.
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