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IBRRS 2017, 3839; IMRRS 2017, 1582
Mit Beitrag
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Betrages!
BGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 267/16
Bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages hat der Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (Fortführung von IBR 2006, 495 = BGHZ 167, 268).*)
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