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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3898
Mit Beitrag
Strafrecht
Ungenehmigte Testgrabungen durchgeführt: 5.000 Euro Geldbuße!
OLG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2017 - 2 SsOWi 126/17
1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend davon bauliche Anlagen errichtet, ändert, benutzt oder beseitigt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld (hier: von 5.000 Euro) belegt werden.
2. Nichtbahnanlagen (hier: Keller unter einem Bahnhofsgebäude) unterliegen als bahnfremde Vorhaben den allgemeinen materiellen und formellen Vorschriften des Baurechts.
3. Bei einem Restaurant in einem kleinen Bahnhof, das weniger von Reisenden, als vielmehr von der gesamten örtlichen Bevölkerung genutzt wird, handelt es sich nicht um eine Eisenbahnbetriebsanlage.
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