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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3942; IMRRS 2017, 1638; IVRRS 2017, 0642
Prozessuales
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Streitwertfestsetzung bei Streithelfer: Einheitlicher Streitwert für alle!
OLG München, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 W 1040/17 Bau
1. In einem selbständigen Beweisverfahren ist der Streitwert entsprechend dem mit der Klage verfolgten Interesse nach freiem Ermessen zu bestimmen.
2. Kann aus der Streitverkündung und dem Beitritt ein geringeres Interesse nicht erkannt werden, so muss das Interesse der Hauptpartei auch das Interesse des Beigetretenen sein.
3. Maßgeblich kann für die Bestimmung des Interesses jedenfalls nicht der Wert sein, den der Sachverständige als möglichen Schaden ermittelt.
4. Der Streitwert orientiert sich am prozessualen Verhalten und insbesondere der Antragstellung der Parteien in Bezug auf den Prozessgegenstand.
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