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IBRRS 2017, 3998
Mit Beitrag
Bauvertrag
Klausel über die "Lieferzeit" unwirksam: Wann muss der Auftragnehmer leisten?
OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.03.2017 - 13 U 608/16
1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, wonach er erst nach "vollständigen Klärung aller technischen Einzelheiten" zur Leistung verpflichtet ist, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam.
2. In Fall der Unwirksamkeit einer Vertragsregelung über die "Lieferzeit" hat der Auftragnehmer mit der Herstellung des Werks alsbald nach Vertragsschluss (hier: nach Abruf der Leistung durch den Auftraggeber) zu beginnen und es innerhalb angemessener Zeit zügig fertig zu stellen.
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