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IBRRS 2017, 4013; IMRRS 2017, 1656
Wohnungseigentum
Korrekte Darstellung der Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung
AG Ratzeburg, Urteil vom 12.04.2017 - 11 C 6/16
1. Die Jahresabrechnung muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein.
2. Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und Einzelabrechnung weder als Auslage noch als Kosten zu buchen.
3. Sind die Positionen "Instandhaltungsrückstellung" und "Zinsen Instandhaltungsrückstellung" unter der Rubrik "Ausgaben" aufgeführt, ist die Jahresabrechnung aufzuheben.
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