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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 4070; IMRRS 2018, 0103
Immobilienmakler
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Erwerb durch Dritten: Maklercourtage dennoch verdient?
BGH, Beschluss vom 14.09.2017 - I ZR 261/16
1. Wird ein Objekt durch einen Dritten und nicht durch den Maklerkunden erworben, kann die wirtschaftliche Identität der Verträge bejaht werden, sofern zwischen beiden besonders enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen.
2. Maßgeblich für die Bejahung eines Provisionsanspruchs ist, dass der Maklerkunde im Hinblick auf seine Beziehungen zu dem Erwerber gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er sich darauf beriefe, der ursprünglich von ihm erstrebte Vertrag sei nicht mit ihm, sondern mit einem Dritten abgeschlossen worden.