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IBRRS 2017, 4112; IMRRS 2017, 1705
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Wohnraummiete
Untervermietung: Absolutes Recht des Mieters oder muss sie Vermieter auch zumutbar sein?
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 13.11.2017 - 20 C 212/17
1. Ein Vermieter hat bei berechtigtem Interesse einen Anspruch auf die Gestattung der Untervermietung eines Teils der Mietwohnung. Für die Behauptung der unberechtigten Überlassung der gesamten Wohnung durch den Mieter trägt der Vermieter die Darlegungslast.
2. Die Gestattung der Untervermietung ist nicht alleine deshalb unzumutbar, weil der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen plant, oder der Mieter im Ausland nur schwer erreichbar ist.
3. Ein Anspruch auf die Unterlassung der Untervermietung besteht nur dann, wenn dieser in der Person des Mieters oder des Untermieters liegt.
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