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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 4120; VPRRS 2017, 0373
Mit Beitrag
Vergabe
eVergabe: Kein Verweis auf externe Quellen für etwaige Vorgaben!
VK Bund, Beschluss vom 11.11.2017 - VK 2-128/17
1. Ein Ausschluss wegen fehlender Angaben und Erklärungen setzt voraus, dass diese zuvor wirksam gefordert wurden.
2. Der öffentliche Auftraggeber hat bereits in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen insbesondere uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können. Ein bloßer Verweis auf externe Quellen für etwaige Vorgaben ist damit nicht vereinbar.