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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 4122
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Vergleich geschlossen: Aufrechnung ausgeschlossen!
OLG Jena, Urteil vom 25.04.2017 - 5 U 849/15
Haben die Parteien eines Werkvertrags in Kenntnis einer bestehenden Gegenforderung des zur Zahlung verpflichteten Auftragnehmers - auch aus einem anderen Vertragsverhältnis - einen Vergleich geschlossen, mit der sich der Auftragnehmer zur endgültigen Beendigung der streitigen, vergleichsgegenständlichen Vertragsverhältnisse zu einer Zahlung bereit erklärt, gilt eine Aufrechnung mit der bekannten Gegenforderung als stillschweigend vertraglich ausgeschlossen.
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