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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 4126; IMRRS 2017, 1712
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Sachverständige
Professoren können staatlich anerkannte Bausachverständige sein!
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2017 - 4 A 2563/15
Die Sachverständigentätigkeit eines Hochschullehrers, der in seinem Hauptamt selbständig tätig ist, kann im Sinne von § 3 Abs. 5 SV-VO NRW 2009 eigenverantwortlich sein, auch wenn er der Sachverständigentätigkeit nicht hauptberuflich, sondern im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit nachgeht, wenn er hierfür allein oder zusammen mit anderen Sachverständigen ein Büro betreibt.*)
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