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IBRRS 2018, 0098; IMRRS 2018, 0015
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Verwalter haftet für fehlerhafte Jahresabrechnung
AG Wedding, Urteil vom 19.06.2017 - 22a C 63/17
1. Einem gewerblichen Verwalter müssen seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten bekannt sein.
2. Gewerblich tätigen Verwaltern obliegt die Verpflichtung, sich zeitnah über höchstrichterliche Entscheidungen zu informieren.
3. Dem Geschädigten ist das sog. Prognoserisiko im Rahmen eines Rechtsstreits grundsätzlich nicht zuzurechnen, wenn die Erfolgsaussichten einer Klage nicht eindeutig sind.
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