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IBRRS 2018, 0209
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Bauvertrag
Naturschutzbehörde ordnet Bauablaufänderung an: Auftraggeber muss Schadensersatz zahlen!
OLG Schleswig, Urteil vom 11.02.2015 - 4 U 16/05
1. Der Auftraggeber hat im VOB-Vertrag für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen - auch nach dem Naturschutzrecht - herbeizuführen.
2. Verstößt die geplante und beauftragte Durchführung der Bauarbeiten gegen naturschutzrechtliche Vorschriften und werden von der Naturschutzbehörde daraufhin Bauablaufänderungen angeordnet, steht dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch aus § 6 Abs. 6 VOB/B zu.