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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 0219; IMRRS 2018, 0064
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Gewerberaummiete
Betriebspflichtklauseln sind wirksam!
OLG Hamm, Urteil vom 09.08.2017 - 30 U 53/17
Stellt eine Betriebspflichtklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vermieters auf die Öffnungszeiten der "überwiegenden Anzahl der Mieter" in dem Einkaufscenter ab, ist diese Klausel jedenfalls dann nicht intransparent und nach § 307 BGB unwirksam, wenn das Einkaufscenter bei Abschluss des Mietvertrages schon länger betrieben wird.*)