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IBRRS 2018, 0314; IMRRS 2018, 0105
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Bauliche Veränderung: Ohne Zustimmung keine Kostentragungslast
AG Landshut, Urteil vom 20.06.2017 - 14 C 1794/16
1. Werden durch eine bauliche Veränderung die Rechte eines Eigentümers über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maße hinaus beeinträchtigt, ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
2. Die fehlende Zustimmung führt nach § 16 Abs. 6 WEG dazu, dass der Eigentümer nicht verpflichtet ist, Kosten, die durch eine solche Maßnahme verursacht werden, zu tragen, wenn er gleichzeitig auch keine Nutzung aus der geplanten baulichen Veränderung zieht.
3. Ein Sonderumlagenbeschluss regelt keine endgültige Kostenverteilung.
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