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IBRRS 2018, 0315; IMRRS 2018, 0106
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Wohnungseigentum
Eigentümerversammlung kann nicht für ungültig erklärt werden
AG Wilhelmshaven, Urteil vom 18.08.2017 - 6 C 679/16
1. Eine Klage auf Ungültigerklärung der "Durchführung und gefassten Beschlüsse" verfehlt die Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
2. Eine Eigentümerversammlung als tatsächliche Zusammenkunft kann nicht gültig oder ungültig sein. Sie hat stattgefunden, woran sich nichts mehr ändern lässt.
3. Auch ein Protokoll kann nicht für ungültig erklärt werden, weil es eine Beurkundungsfunktion erfüllt.
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