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IBRRS 2018, 0318
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Bauvertrag
Vom Auftraggeber nicht akzeptierter Nachunternehmer muss Schadensersatz zahlen!
OLG Hamburg, Urteil vom 15.04.2015 - 14 U 202/10
Akzeptiert der Auftraggeber einen vom Generalunternehmer beauftragten Nachunternehmer aufgrund einer fehlgeschlagenen Eignungsprüfung nicht, wird die Erfüllung des Nachunternehmervertrags unmöglich und der Generalunternehmer hat Anspruch auf Ersatz der durch die Beauftragung eines Drittunternehmers entstandenen Mehrkosten.
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