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IBRRS 2018, 0373
Mit Beitrag
Bauvertrag
Estrich nicht belegreif: Bodenverleger haftet für Schwindrisse!
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.10.2014 - 2 U 394/13
1. Verlegt der Auftragnehmer einen (Industrie-)Fußbodenbelag trotz fehlender Belegreife des Estrichs und kommt es daraufhin zu Schwindrissen, ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft.
2. Bringt der Auftragnehmer den Bodenbelag bereits vor Eintritt der Belegreife des Estrichs auf, verstößt er gegen seine vertragliche Verpflichtung zur fachgerechten Ausführung des übernommenen Auftrags.
3. Der Auftragnehmer wird von seiner Haftung für Schwindrisse nicht dadurch befreit, dass der Betrieb von zwei großen, dynamischen Maschinen (hier: Fleischfüller und Kutter) zu einer Vergrößerung der Rissbreiten geführt hat.
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