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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 0394; IMRRS 2018, 0124
Rechtsanwälte
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Zeittaktklausel von 15 Minuten ist unwirksam!
LG Köln, Urteil vom 24.01.2018 - 26 O 453/16
1. Die Klausel in den Allgemeinen Mandatsbedingungen eines Rechtsanwalts, wonach in Viertelstundenschritten abgerechnet und ein Viertel des vereinbarten Stundensatzes für jede angefangene 15 Minuten berechnet wird, ist unwirksam.
2. Eine Klausel, wonach die abgerechneten Zeiten als anerkannt gelten, wenn der Mandant nicht binnen einer Frist von vier Wochen der Abrechnung widerspricht, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist ebenfalls unwirksam.
