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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 0473; VPRRS 2018, 0041
Mit Beitrag
Vergabe
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.12.2017 - VK 1-24/17
1. Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "im Allgemeininteresse liegende Aufgaben" ist der im Gesellschaftsvertrag verankerte Zweck der Gesellschaft maßgebend.
2. Soziale Wohnraumförderung und Wohnraumbewirtschaftung dienen ebenso wie die Verwaltung kommunalen Immobilienvermögens dem Allgemeininteresse.