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IBRRS 2018, 0479
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Imprägnierungsarbeiten sind nicht besonders überwachungspflichtig!
OLG Celle, Urteil vom 13.07.2017 - 5 U 1/17
Einem Zimmereibetrieb muss der Umgang mit Holzschutzmitteln geläufig sein. Der planende und bauüberwachende Architekt muss einen Zimmereibetrieb deshalb nicht gesondert auf die Gefahren aufmerksam machen, die im Umgang mit einem säurehaltigen Holzschutzmittel zu erwarten sind.
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