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IBRRS 2018, 0631
Mit Beitrag
Schiedswesen
Gerichtliche Schiedsrichterbestellung nur nach erfolgloser Aufforderung!
OLG München, Beschluss vom 31.01.2018 - 34 SchH 15/17
Die gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters auf Antrag der betreibenden Partei setzt voraus, dass die andere Partei unter Mitteilung der Person des eigenen Schiedsrichters sowie des Lebenssachverhalts, der zum Gegenstand des Schiedsgerichtsverfahrens gemacht werden soll, erfolglos zur Bestellung aufgefordert worden ist (Anschluss an BGH NJW 1960, 1296; KG, IBR 2007, 1304 - nur online; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2010 - 10 SchH 1/10, IBRRS 2010, 3543 = IMRRS 2010, 2594.*)
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