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IBRRS 2018, 0649; IMRRS 2018, 0204; IVRRS 2018, 0093
Wohnungseigentum
Pflicht zur Abnahme von Heizenergie: Wer muss zahlen und verklagt werden?
LG Freiburg, Urteil vom 28.04.2017 - 1 O 374/15
Besteht aufgrund eingetragenen Reallasten die Verpflichtung zur Abnahme von Heizenergie, ist nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband passivlegitimiert, sondern deren einzelne Mitglieder (Wohnungseigentümer) sind Vertragspartner und zur Zahlung der Heizenergie verpflichtet.
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