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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 0738; IMRRS 2018, 0232
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Zulässig: Trampolin im "Ziergarten"!
LG München I, Beschluss vom 20.12.2017 - 1 S 17182/17 WEG
1. Die Bezeichnung als "Ziergarten" in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung schließt die Nutzung eines Gartens zum Spielen von Kindern nach dem maßgeblichen objektiv normativen Auslegungsmaßstab nicht aus.
2. Das Spielen von Kindern und das Aufstellen von mobilen Kinderspielgeräten gehört grundsätzlich zum Gebrauch, der einem geordneten Zusammenleben i.S.d. § 14 Nr.1 WEG entspricht.
3. Eine bauliche Veränderung setzt eine "feste" Verbindung voraus.
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