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IBRRS 2018, 0740
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Sind Brandschutzvorschriften nachbarschützend?
VGH Bayern, Beschluss vom 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459
1. Brandschutzvorschriften dienen mittelbar auch dem Schutz der Umgebung, damit auch den Interessen der Nachbarn. Die Vorschriften, die das Übergreifen von Feuer auf Nachbargebäude verhindern sollen, werden als nachbarschützend anzusehen sein.
2. Nicht nachbarschützend sind die allgemeinen Anforderungen an den Brandschutz und alle diejenigen Brandschutzanforderungen, die nur dem Schutz der Bewohner und Benutzer des Gebäudes dienen, wie solche über Rettungswege, notwendige Treppenräume und Umwehrungen. Gleiches gilt für Anforderungen an die Vorhaltung von Löschwasser.
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