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IBRRS 2018, 0887
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Planung einer Unterfangung: Ingenieur muss Fundamente untersuchen!
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.2016 - 10 U 17/14
1. Wird ein Ingenieur mit der Unterfangung der Giebelwand des Nachbargebäudes beauftragt, hat er die Dicke und Ausbildung der Brandwandfundamente festzustellen.
2. Kann der Ingenieur den tatsächlichen Gebäudebestand nicht feststellen, darf er seine Planung nicht auf Erfahrungswerte stützen.
3. Stützt der Ingenieur seine Planung auf Erfahrungswerte und stellen sich diese im Nachhinein als falsch heraus, ist seine Planung mangelhaft und er haftet auf Schadensersatz.
4. Der Umstand, dass nach den anerkannten Regeln der Technik erforderliche Untersuchungen in der Praxis häufig nicht durchgeführt werden, entlastet den Ingenieur nicht.
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