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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 0944; IMRRS 2018, 0310; IVRRS 2018, 0130
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Prozessuales
Trotz Wegfall von § 47 Abs. 2a VwGO: Unzulässig bleibt unzulässig!
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2017 - 3 S 642/16
Die Aufhebung des § 47 Abs. 2a VwGO durch das Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29.05.2017 führt nicht dazu, dass ein nach der bisher geltenden Rechtslage unzulässiger Normenkontrollantrag im Nachhinein zulässig wird. Das hat jedenfalls in Fällen zu gelten, in denen die Frist für die Stellung eines neuen Normenkontrollantrags im Zeitpunkt des Außerkrafttretens des § 47 Abs. 2a VwGO bereits abgelaufen war.*)
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