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IBRRS 2018, 0979; IMRRS 2018, 0337
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Jahresabrechnung genehmigt: Unberechtigte Entnahmen somit auch?
AG Stralsund, Urteil vom 26.02.2018 - 20 C 14/17 WEG
1. Auch unberechtigte Rücklageentnahmen sind in der Jahresrechnung darzustellen; mithin ist die Jahresrechnung gerade nicht deshalb angreifbar, weil die Zahlung so nicht hätte erfolgen dürfen.
2. Der Beschluss über die Genehmigung der Rechnung genehmigt nur die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Rechnung, nur das Zahlenwerk an sich. Er genehmigt hingegen nicht die Zahlungsflüsse selbst im Sinne einer regressausschließenden Billigung des Verhaltens der Verwaltung.
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